Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung vom 7. Oktober 2026. Für einen Auftrag gilt die Fassung, die bei Vertragsschluss galt — sie steht auf Ihrer Auftragsseite.
Entwurf zur anwaltlichen Prüfung. Inhaltlich auf den tatsächlichen Ablauf abgestimmt, ersetzt aber keine Rechtsberatung.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Illia Tkach, Kastanienweg 14, 34225 Baunatal (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über die Erstellung, Anpassung und Betreuung von Websites, Apps, Web-Anwendungen und IT-Systemen.

(2) Die Angebote richten sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe von § 13 dieser Bedingungen und der Widerrufsbelehrung zu; auf die dort genannten Ausnahmen (insbesondere individuell angefertigte Software) wird hingewiesen. Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu.

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen und Pakete auf dieser Website enthält keine Preise und ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.

(2) Mit Absenden des Formulars gibt der Auftraggeber eine unverbindliche Anfrage ab; sie ist kostenlos und verpflichtet ihn zu nichts. Der Auftragnehmer übermittelt daraufhin ein Angebot in Textform mit festem Preis. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber dieses Angebot annimmt — in Textform, über die Schaltfläche „Angebot annehmen" auf der ihm übermittelten Angebotsseite, oder durch Zahlung. Die automatische Eingangsbestätigung auf der Statusseite ist weder Angebot noch Annahme.

(2a) Ein Angebot kann auch über einen persönlichen Angebotslink übermittelt werden, auch durch einen vom Auftragnehmer beauftragten Vermittler. Maßgeblich ist allein der Inhalt, der auf dieser Angebotsseite angezeigt wird; mündliche Nebenabreden des Vermittlers binden den Auftragnehmer nicht. Der Link ist nach der Annahme verbraucht.

(3) Der Preis wird für jeden Auftrag nach Aufnahme des tatsächlichen Bedarfs festgelegt und im Angebot als Festpreis ausgewiesen. Er gilt für den dort beschriebenen Umfang; das Angebot ist, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Zugang gültig.

§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkung

(1) Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus der Paketbeschreibung und der Auftragsbestätigung. Leistungen, die dort nicht genannt sind — insbesondere weitere Unterseiten, Zusatzfunktionen, Texterstellung, Fotografie, Anbindung weiterer Systeme — sind nicht enthalten und werden gesondert beauftragt und vergütet.

(2) Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Zugänge) rechtzeitig und in geeigneter Form bereit und versichert, über die notwendigen Rechte daran zu verfügen. Er stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

(3) Verzögert sich die Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Termine entsprechend. Ruht ein Projekt aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, länger als 60 Tage, kann der Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen.

§ 4 Preise, Zahlung, Verzug

(1) Alle Preise verstehen sich netto. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen. Entfällt die Kleinunternehmerregelung, erhöhen sich die Preise um die gesetzliche Umsatzsteuer; der Auftragnehmer zeigt dies in Textform an.

(2) Die Vergütung ergibt sich aus dem angenommenen Angebot. Bei Leistungen, die dort als sofort fällig ausgewiesen sind, ist der Betrag mit der Annahme vollständig fällig und über die Auftragsseite per Karte oder Überweisung zahlbar; die Bearbeitung beginnt mit dem Zahlungseingang.

(3) Bei größeren Projekten (insbesondere Platform, Apps und Kassensysteme) sind 50 % bei Auftragsbestätigung und 50 % bei Lieferung fällig, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht.

(3a) Ratenzahlung. Sieht das Angebot Ratenzahlung vor, wird die einmalige Vergütung in die dort genannte Zahl gleicher Monatsraten geteilt (2 bis 12), ohne Aufpreis und ohne Zinsen. Die erste Rate ist mit der Annahme fällig, jede weitere jeweils einen Monat später. Die Raten sind über die Auftragsseite per Karte oder Überweisung zahlbar. Ist der Auftraggeber mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise im Verzug und hat der Auftragnehmer ihm erfolglos eine Frist von zwei Wochen zur Zahlung gesetzt, wird der gesamte Restbetrag sofort fällig. Bis zur vollständigen Zahlung kann der Auftragnehmer die weitere Leistungserbringung zurückstellen.

(4) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Die Zahlung per Überweisung bleibt in allen Fällen möglich.

(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen und die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich zurückzustellen.

§ 4a Leistungserbringung aus der Ferne

(1) Sämtliche Leistungen werden aus der Ferne erbracht — per Fernwartung, Telefon, Videocall und Versand. Ein Vor-Ort-Termin ist nicht Bestandteil der Leistung und wird, falls im Einzelfall vereinbart, gesondert vergütet.

(2) Der Auftraggeber stellt für die Einrichtung einen Fernzugang bereit und wirkt bei den wenigen physischen Handgriffen (Gerät anschließen, Datenträger einstecken) mit. Die dafür nötige Anleitung stellt der Auftragnehmer bereit und begleitet den Vorgang auf Wunsch per Videocall.

(3) Datenträger und Hardware, die dem Auftraggeber zugesandt werden, gehen mit Übergabe an das Versandunternehmen in dessen Gefahr über, soweit der Auftraggeber Unternehmer ist.

(4) Da die Leistung ausschließlich aus der Ferne erbracht wird, steht sie Auftraggebern weltweit offen. Abstimmungstermine werden zeitzonengerecht vereinbart. Versand von Datenträgern oder Hardware erfolgt nur, soweit dies in das jeweilige Zielland praktisch möglich ist; etwaige Einfuhrabgaben, Zölle oder Versandbeschränkungen des Ziellands trägt der Auftraggeber. Ist ein Versand nicht möglich oder nicht gewünscht, wird die Einrichtung — soweit technisch machbar — ausschließlich per Fernzugriff vorgenommen.

§ 4b Spielinhalte auf Automaten-Systemen

(1) Gegenstand des Arcade-Pakets ist die Software — das bootfähige Kiosk-System, die Bedienoberfläche, die Bezahlfunktion und der Fernwartungszugang. Spielinhalte sind nicht Bestandteil des Pakets.

(2) Spiele, die der Auftragnehmer im Rahmen eines gesondert beauftragten und vergüteten Auftrags selbst entwickelt oder für den Auftraggeber anpasst, sind eigenständige Leistungen. Für diese erhält der Auftraggeber ein Recht zur gewerblichen und öffentlichen Wiedergabe am vereinbarten Aufstellort, einschließlich entgeltlicher Nutzung durch Gäste. Das Recht ist nicht übertragbar und endet mit der Außerbetriebnahme des Systems.

(3) Der Auftragnehmer stellt keine urheberrechtlich geschützten Spiele Dritter bereit, beschafft solche nicht und unterstützt nicht bei deren Beschaffung. Das gilt ausdrücklich auch für sogenannte ROM-Abbilder.

(4) Das System erlaubt es dem Auftraggeber, eigene Inhalte selbst aufzuspielen. Tut er dies, ist er für die erforderlichen Rechte allein verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet nicht für solche Inhalte und stellt keine Prüfung geschuldet dar. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus von ihm selbst aufgespielten Inhalten entstehen, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

(5) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen: Das Bereitstellen von Spielen in Gasträumen oder anderen öffentlich zugänglichen Bereichen ist eine öffentliche Wiedergabe. Auch rechtmäßig erworbene Spiele dürfen dort in aller Regel nicht gezeigt werden, da handelsübliche Lizenzen die gewerbliche und öffentliche Nutzung ausschließen. Der rechtmäßige Erwerb eines Datenträgers ersetzt die erforderliche Lizenz nicht.

§ 5 Nutzungsrechte

(1) Der Auftraggeber erhält an den erstellten Werken ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

(2) Die Rechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung über. Bis dahin ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.

(3) An eingesetzten Bibliotheken, Frameworks und wiederverwendbaren Bausteinen des Auftragnehmers verbleiben die Rechte beim Auftragnehmer bzw. den jeweiligen Rechteinhabern; der Auftraggeber erhält daran ein Nutzungsrecht im Rahmen des Projekts.

§ 6 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung zeigt der Auftragnehmer die Abnahmebereitschaft an. Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb von 14 Tagen und erklärt die Abnahme oder rügt Mängel konkret in Textform.

(2) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder wird das Werk produktiv genutzt, gilt die Leistung als abgenommen.

§ 7 Laufende Betreuung und Software-Abonnements

(1) Betreuungspakete werden monatlich abgerechnet. Sie laufen auf unbestimmte Zeit, soweit im Angebot keine Mindestlaufzeit genannt ist. Ohne Mindestlaufzeit sind sie von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(1a) Mindestlaufzeit. Das Angebot kann eine Mindestlaufzeit von 6, 12 oder 24 Monaten vorsehen. Sie ist auf der Angebotsseite vor der Annahme ausgewiesen und beginnt mit dem Start der Betreuung (§ 7 Abs. 2). Innerhalb der Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen; eine vorher erklärte Kündigung wirkt zum Ende der Mindestlaufzeit.

(1b) Nach der Mindestlaufzeit. Der Vertrag verlängert sich nicht um eine weitere Mindestlaufzeit, sondern läuft auf unbestimmte Zeit weiter und ist dann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündbar.

(1c) Software-Abonnements. Für Software, die der Auftragnehmer gegen eine monatliche Vergütung laufend bereitstellt (insbesondere Lupos), gelten Abs. 1 bis 1b entsprechend; die Mindestlaufzeit beginnt mit der Freischaltung. Ein kostenloser Testzeitraum endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf; ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht erst durch Annahme eines Angebots.

(2) Enthaltene Änderungskontingente sind auf den jeweiligen Monat bezogen und verfallen, soweit sie nicht genutzt werden. Nicht enthaltene Leistungen werden nach Aufwand abgerechnet.

(3) Die Betreuung umfasst kein Hosting (siehe § 7a). Endet die Betreuung, bleiben Website, Domain und Daten beim Auftraggeber; der Betrieb läuft auf dessen Konten unverändert weiter. Der Auftragnehmer gibt auf Wunsch alle noch bei ihm liegenden Zugänge heraus und stellt einen Export der von ihm gepflegten Inhalte bereit.

§ 7a Hosting und Konten Dritter

(1) Der Auftragnehmer betreibt kein Hosting und ist nicht Anbieter von Hosting-, Domain-, E-Mail- oder Zahlungsdiensten. Diese Leistungen werden auf eigenen Konten des Auftraggebers bei den jeweiligen Anbietern eingerichtet.

(2) Der Vertrag über diese Dienste kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Anbieter zustande. Der Auftraggeber trägt die dortigen Kosten unmittelbar und ist gegenüber dem Anbieter allein berechtigt und verpflichtet.

(3) Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Einrichtung dieser Dienste und übergibt dem Auftraggeber sämtliche Zugangsdaten. Für Verfügbarkeit, Preisänderungen, Sperrungen oder Leistungsänderungen der Anbieter haftet er nicht.

(4) Erhält der Auftragnehmer im Rahmen der Betreuung Zugang zu Systemen des Auftraggebers, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, schließen die Parteien hierüber einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (§ 12).

§ 8 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer beseitigt Mängel innerhalb der gesetzlichen Fristen durch Nacherfüllung. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme; dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Keine Mängel sind Beeinträchtigungen durch nachträgliche Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter, durch Ausfälle oder Änderungen von Drittdiensten sowie durch unterlassene Aktualisierungen außerhalb eines Betreuungsvertrags.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden.

(3) Für Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(4) Für die Verfügbarkeit von Diensten Dritter (insbesondere Hosting-, Zahlungs-, Buchungs- und Kartendienste) wird keine Haftung übernommen.

§ 10 Sicherheitsprüfungen

Sicherheitsprüfungen an Systemen des Auftraggebers erfolgen ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Beauftragung mit definiertem Prüfumfang und ausdrücklicher Genehmigung des Systeminhabers. Ohne eine solche Beauftragung werden keine Prüfhandlungen vorgenommen.

§ 11 Referenznennung

(1) Der Auftragnehmer darf das erstellte Projekt als Referenz nennen und zeigen. Umfasst sind Name, Logo und Bildschirmaufnahmen des Ergebnisses sowie ein Verweis (Link) auf die Website des Auftraggebers — auf der Website des Auftragnehmers, in Angeboten und in Präsentationen.

(2) Nicht umfasst sind Inhalte, die der Auftraggeber als vertraulich gekennzeichnet hat, sowie Zahlen zu Umsatz, Auftragswert oder Geschäftsverlauf.

(3) Der gesetzte Verweis ist von Suchmaschinen auswertbar (kein nofollow) und wirkt damit auch zugunsten der Sichtbarkeit des Auftraggebers.

(4) Der Auftraggeber kann der Nennung jederzeit und ohne Angabe von Gründen in Textform widersprechen. Der Auftragnehmer entfernt die Referenz dann unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen. Ein Widerspruch berührt den Vertrag im Übrigen nicht und ist mit keinerlei Nachteil verbunden.

§ 12 Datenschutz

Verarbeitet der Auftragnehmer im Rahmen der Betreuung personenbezogene Daten im Auftrag, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Ist der Auftraggeber Verbraucher (§ 13 BGB), steht ihm bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen zu. Einzelheiten zu Frist, Ausübung und Folgen sowie das Muster-Widerrufsformular ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die Bestandteil dieser Bedingungen ist.

(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren oder zur Erstellung von Software, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Der überwiegende Teil der hier angebotenen Leistungen wird individuell erstellt und fällt hierunter.

(3) Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Auftragnehmer die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher hierzu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt und zugleich seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB). Diese Zustimmung holt der Auftragnehmer bei der Annahme des Angebots gesondert ein.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Rechts dieses Staates von dieser Rechtswahl unberührt, soweit sie dem Auftraggeber einen weitergehenden Schutz gewähren.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Kassel.

(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.